Energieberatung


Um staatliche Fördermittel oder ein KfW-Darlehen zu erhalten, muß die zu fördernde Maßnahme
der Energieeinsparverordnung vom 24.07.2007 (EnEV 2007) entsprechen. Um dies nachweisen zu
können benötigen Sie ein Energie-Gutachten. Mit dem Energiesparcheck ist dieser Nachweis erbracht !


Wie funktioniert der Energiesparcheck ?


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