Energieberatung
Um staatliche Fördermittel oder ein KfW-Darlehen zu erhalten, muß die zu fördernde Maßnahme
der Energieeinsparverordnung vom 24.07.2007 (EnEV 2007) entsprechen. Um dies nachweisen zu
können benötigen Sie ein Energie-Gutachten. Mit dem Energiesparcheck ist dieser Nachweis erbracht !
Wie funktioniert der Energiesparcheck ?
- bei einem Vor-Ort-Termin führen wir eine umfangreiche Bestandsaufnahme Ihres Hauses durch;
- anschließend werten wir die aufgenommenen Daten computergestützt aus und erstellen einen
Beratungsbericht;
- bei einem 2. Vor-Ort-Termin erhalten Sie von uns eine ausführliche Beratung über die
durchzuführenden Maßnahmen und Sie bekommen Ihre Urkunde und den Beratungsbericht
überreicht.
Weitere Informationen
- Ihr Eigenanteil bei einem Ein- bis Zweifamilienhaus beträgt 100EUR, die restlichen Kosten
übernimmt das Land Baden-Württemberg und das Handwerk.
- Energiesparcheck Homepage
- Zukunft Altbau